Änderungen des Pflegeversicherungsbeitrags

Änderungen des Pflegeversicherungsbeitrags

Änderungen des Pflegeversicherungsbeitrags

Nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums gibt es ab Juli diesen Jahres Änderungen hinsichtlich des Pflegeversicherungsbeitrags. Diese sehen wie folgt aus:

1. Der allgemeine Beitragssatz wird um 0,35 Prozentpunkte angehoben. (Aktuell liegt dieser bei 3,05 Prozent, bei Personen ohne Kinder bei 3,4%).

2. Der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7.4.2022 wird - ebenfalls ab dem 01.07.2023 - nach der Kinderzahl differenziert.

Grund für diese Änderungen sind einerseits die Gewährleistung finanzieller Stabilität, und andererseits die Absicherung bestehender Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung. Eine Maßnahme, die Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro/Jahr gewährleisten.Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 zahlen Eltern generell 0,6 Beitragspunkte weniger als Personen ohne Kinder. Der Beitragssatz liegt hier bei 4%. Bei Mitgliedern mit nur einem Kind liegt dieser Satz bei 3,4%. Ab einer Anzahl von zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind gesenkt, was wiederum bis zum fünften Kind gilt.Ist die Erziehungsphase vorüber, entfällt der Abschlag und es gilt der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.

Mehr Beiträge