Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt – bestimmt, ab welchem Einkommen du die Wahl zwischen der GKV und der PKV hast. Die Grenze gilt bundeseinheitlich und steigt sowohl für noch nicht Privatversicherte als auch für langjährig privatversicherte Personen. Wenn du als gutverdienender Arbeitnehmer also bereits privat krankenversichert bist, bleibst du das im Prinzip nur noch so lange, wie dein Einkommen über der JAEG liegt. Heißt konkret: Wenn du bereits privat versichert bist, ändert sich für dich erst einmal nichts – es sei denn, dein Einkommen verändert sich und fällt durch Teilzeit, Elternzeit oder andere Faktoren unter diese neue Grenze. In diesem Fall wirst du wieder versicherungspflichtig in der GKV, kannst dich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Hier sind die Grenzwerte im Detail:
Generelle Grenze:
Grenze für langjährig Privatversicherte:
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht für die Beitragsermittlung herangezogen. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte und deren Arbeitgeber Sozialabgaben auf den Bruttomonatslohn entrichten. Dazu zählen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
Die BBMG steigt 2025 von 62.100€ auf 66.150€. Für gesetzlich Versicherte mit einem Gehalt oberhalb der bisherigen Grenze bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung von etwa 49€ für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (bei einem Beitragssatz von 14,6 % plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung). Damit trifft die Erhöhung der Sozialabgaben klar die Mittelschicht sowie deren Arbeitgeber, die denselben Anteil an den erhöhten Beiträgen tragen.
Auch in der PKV hat die BBMG für manche Werte Bedeutung. Sie bestimmt nämlich die Höhe des Beitrags für den Basistarif und den maximalen Zuschuss, den dein Arbeitgeber zu deinem PKV-Beitrag leistet. Arbeitgeber übernehmen in der Regel 50 % des Beitrags zur PKV, jedoch nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Steigt diese, erhöht sich auch der maximale Zuschuss, den dein Arbeitgeber monatlich übernimmt. Also immerhin ein paar gute Neuigkeiten für PKV-Versicherte.
Ob GKV- oder PKV-versichert – die neuen Grenzen werfen viele Fragen auf. Besonders Familien oder Gutverdiener stellen sich oft die Frage, wie sie betroffen sind. Wir bringen Licht ins Dunkle:
Die Versicherungspflichtgrenze ist für dich relevant, wenn dein Einkommen unter 73.800 Euro fällt. In diesem Fall tritt automatisch die Versicherungspflicht in der GKV ein, siehe nächster Punkt.
Nein, du fliegst nicht automatisch aus der PKV, wenn dein Einkommen unter die neue JAEG von 73.800 Euro fällt. Zwar wirst du theoretisch versicherungspflichtig in der GKV, kannst jedoch innerhalb von drei Monaten eine Befreiung beantragen und somit in der PKV bleiben. Beachte: Diese Entscheidung ist unwiderruflich und gilt nur für deine aktuelle Beschäftigung.
Den Antrag stellst du bei der GKV, bei der du pflichtversichert wärst. Du benötigst deinen aktuellen PKV-Vertrag und Einkommensnachweise.
Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden.
Einheitliche Beiträge: Beiträge basieren auf deinem Bruttoeinkommen (bis zur BBMG) und nicht auf der Einschätzung deiner individuellen Gesundheitsrisiken.
Breites Leistungsspektrum: Du hast Zugang zu wertvollen Standardleistungen ohne zusätzlichen Eigenaufwand.
Ein Wechsel in die GKV ist in der Regel nur möglich, wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Alternativ kannst du durch einen Statuswechsel (z.B. Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit) Zugang zur GKV erhalten.
Deine Kinder können beitragsfrei in der GKV mitversichert werden, sofern das Einkommen des anderen Elternteils bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Dein Vertrag wird ruhend gestellt, falls du ihn nicht kündigst. Das bedeutet, du kannst ihn später wieder aktivieren.
Deine angesparten PKV-Altersrückstellungen sind zwar nicht direkt von der BBMG oder JAEG betroffen, aber sie bleiben ein zentraler Punkt bei einem Wechsel in die GKV. Falls dein PKV-Vertrag ruhend gestellt wird, bleiben deine Rückstellungen erhalten, können jedoch nicht auf die GKV übertragen werden (jedoch möglicherweise auf einen neuen PKV-Anbieter). Bei Kündigung gehen sie verloren, was langfristig finanzielle Nachteile bringen kann.
Ja, ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV in der Regel nicht mehr möglich – es sei denn, besondere Umstände wie Arbeitslosigkeit oder ein neuer Status (z.B. Selbstständigkeit) treten ein.
Ja, indem du dich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Der Antrag muss bei der zuständigen GKV innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Für deine aktuelle Beschäftigung. Wechselst du den Arbeitgeber und dein Einkommen bleibt unter der Grenze, wird die Versicherungspflicht erneut geprüft.
Die Erhöhung der JAEG und BBMG bringt neue Herausforderungen für alle, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Für PKV-Interessierte erschwert sie den Wechsel in die PKV, bereits PKV-Versicherte könnten ggf. in die GKV „rutschen“, während GKV-Mitglieder sich eventuell auf steigende Beiträge einstellen müssen. Wichtig ist, deine persönliche Situation genau zu prüfen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.
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